ABES Pferdeversicherung

Springreiter Pferd mit Knaben Dressurpferd mit Reiter

Pferdeversicherung

Best price and conditions in Switzerland ...

Beste Konditionen

Wir garantieren die volle Deckung aller bekannten Risiken sowie einen unvergleichbaren Service für Pferd und Besitzer.

  VORTEILE  

  • In Grunddeckung OHNE Prämienzuschlag mitversichert: Diebstahl, Feuer, Blitzschlag sowie das Ausleihen
  • Gleiche Prämie für alle Pferde, nicht abhängig von Alter oder Einsatzart
  • Entschädigung 100% des vereinbarten Wertes bzw. Marktwertes

Todesfallversicherung

Grunddeckung

Wesentliche Deckungen

  • Alle Todesfallrisiken
  • Nottötung
  • Diebstahl
  • Lebensrettende Operationen, wie z.B. bei Kolik - und schweren Brüchen

Keine wesentlichen Ausschlüsse

Versicherungswert

  • Gemäss Schätzung oder Kaufpreis
  • Es werden 100% des vereinbarten Versicherungswertes erstattet.

Kein Selbstbehalt im Schadenfall

Pferdeversicherung AVB

> AVB Pferdeversicherung (.pdf)

> AVB Lebensrettende Eingriffe (.pdf)

Horse insurance GTCI

> GTCI Horse insurance (.pdf)

> Life Saving Surgical Fees (.pdf)

Behandlungskosten

Zusatzdeckung zur Todesfalldeckung

Wesentliche Deckungen der TA. Behandlung

  • Krankheit sowie Unfall
  • Lahmheit
  • Koliken

Keine wesentlichen Ausschlüsse

Versicherungswert

  • Es werden 100% der Behandlungskosten vom Versicherer übernommen, abzüglich des Selbstbehaltes.

Selbstbehalt im Schadenfall: 15% der Kosten, mindestens CHF 500

Behandlungskosten AVB

> AVB Behandlungskosten (.pdf)

Treatment costs GTCI

> Vet Fees (.pdf)

Allgemeine Fakten

Pferdeversicherung

Vertragdauer

Jeweils für 12 Monate

Versicherer

Lloyd’s Versicherer, London, UK
Mitwirkung von Strategic Alliances AG, Zürich
(Lloyd’s Swiss Broker)

Vermittler und Kontakt

Die ABES Pferdeversicherung. (Kontaktdetails)

Im Schadenfall

Ihr Kontakt im Schadenfall ist in der Schweiz.

Gesetzliche Bestimmungen

Es gelten die Bestimmungen des Bundesgesetzes über den Versicherungsvertrag (VVG) vom 2. April 1908.

Prämienrechner

Berechnen Sie mit wenigen Klicks die Prämie Ihres Pferdes

CHF

Todesfallversicherung

Kosten der Prämie:

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Behandlungskosten

Kosten der Prämie:

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Prämientotal

Kosten der Prämie:

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Inkl. Stempelsteuer. Die Prämie ist unverbindlich, und kann erst nach Prüfung des Antrages verbindlich angeboten werden.

Haben wir Ihr interesse Geweckt? Folgend finden Sie den Antrag.

> Antrag Herunterladen (.pdf)
> Onlineantrag stellen (formular)
> Pferde Gesundheitsfragebogen herunterladen (.pdf)

Bitte nicht ausfüllen:
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Selbstbehalt 15% der Behandlungskosten, mindestens CHF 500 je Ereignis.

Die Prämie, kann sich aufgrund Ihrer nachstehenden Deklarationen ändern. Falls dem so ist, oder das Pferd nur mit einem Vorbehalt versichert werden kann, werden Sie darüber informiert, bevor der Versicherungsvertrag ausgestellt wird.

Falls das Pferd zu Standardbedingungen versichert werden kann, wird der Versicherungsvertrag direkt ausgestellt.

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Hat das Pferd nach Ihrem Wissen:

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Die Entschädigung, welche aus dem Versicherungsvertrag fällig wird, ist der geringere Wert zwischen der Versicherungssumme und dem Marktwert des Pferdes zum Zeitpunkt des Schadenfalles. Im Schadenfall liegt es beim Versicherungsnehmer, den Marktwert zu begründen, falls vom Versicherer gewünscht.

Auch aus diesem Grund ist es wichtig, dass der Versicherungsnehmer den Versicherer auch während der Vertragslaufzeit informiert, sobald der Marktwert unter die Versicherungssumme fällt. Der Versicherungsvertrag wird dann mit der neuen Versicherungssumme angepasst und die anteilige Prämie rückerstattet. Dasselbe gilt im Falle, dass der Marktwert die Versicherungssumme übersteigt.

Bitte geben Sie die Methode an, mit welcher die Versicherungssumme begründet wird:

Eine Gesundheitsprüfung durch den Tierarzt ist gemäss separatem Formular durchzuführen. Die Kosten werden durch den Antragsteller übernommen.

Im Schadenfall

Im Falle einer Krankheit, Erkrankung, Lahmheit, Verletzung, eines Unfalls oder einer physischen Beeinträchtigung jeglicher Art eines Pferdes bitten wir Sie unverzüglich einen Tierarzt zu beauftragen und diesen Fall uns so schnell als möglich zu melden.

Im Falle des Todes oder der humanen Tötung eines Pferdes müssen Sie:

  1. Unverzüglich einen Tierarzt damit beauftragen, die Identität des Pferdes und die Todesursache zu bestätigen (oder im Fall der humanen Tötung den Grund, warum die humane Tötung erforderlich war). Hierzu ist eine Obduktion erforderlich.
  2. Informieren Sie uns so schnell wie möglich und geben Sie vollständige Details über die Geschehnisse sowie andere Informationen an, die wir verlangen können.
  3. Ein detailliertes Schadenformular und eine Freistellungserklärung innerhalb von sechzig (60) Tagen nach dem Tod oder der humanen Tötung des Pferdes bei uns einreichen.

Die ABES-Pferdeversicherung ist für Sie da. In allen Fällen stehen wir Ihnen von Anfang bis Ende zur Seite und beraten Sie kompetent und hilfreich.

ABES Pferdeversicherung

Feldeggstrasse 5, 8152 Glattbrugg
Tel. +41 (0)44 666 02 59
info@abes-pferdeversicherung.ch

Kontakt

Gerne nehmen wir uns für Sie Zeit und stehen Ihnen für alle Fragen zur Verfügung.

Unser Team

Bitte leer lassen:

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